Wie das Kollegium der Oberalten entstand
Die erste evangelische Armenkasse
Im Mai 1528 machte die erbgesessene Bürgerschaft die je zwölf Gotteskastenverwalter der vier Kirchspiele St. Petri, St. Nikolai, St. Katharinen und St. Jacobi zu ihren ständigen Vertretern gegenüber dem Rat. Bald darauf wurden die Hospitäler und andere Vermögen in einem zentralen Gotteskasten gesammelt.
Gotteskastenverordnung führt zu Gründung des Kollegiums der Oberalten
Mit der Gotteskastenverordnung vom 29. September 1528 wurde für übergeordnete Aufgaben des Armenwesens ein gemeinsamer Gotteskasten geschaffen, für dessen Verwaltung jeweils die drei ältesten Diakone der vier Kirchspiele zuständig waren. Der entsprechende Vertrag vom 29. September 1528 ist zugleich das Gründungsdokument des Kollegiums der Oberalten. Sie waren damit auch verantwortlich für das Hospital zum Heiligen Geist und das Marien-Magdalenen-Kloster.
Nomen est omen
Die Oberalten, die nach dem Senioritätsprinzip in ihr Amt kamen, waren früher nicht nur ein weises, sondern meist auch ein greises Kollegium. Doch waren sie bis ins 19. Jahrhundert in der Machtbalance zwischen Bürgerschaft und Rat das wichtigste Bürgergremium mit umfangreichen politischen und sozialen Aufgaben.