Die Aufgaben der Oberalten
„Zur Eintracht und Wohlfahrt dieser guten Stadt“
Kirchengemeinde und Bürgergemeinde waren in der frühen Neuzeit identisch. Daher bildeten die Kirchspiele zugleich städtische Verwaltungsbezirke. Das Kollegium der Oberalten war zwar ein kirchliches Gremium, hatte aber neben seinen diakonischen Aufgaben zugleich ein politisches Mandat. In einem Dokument aus dem Jahr 1528 heißt es, die Oberalten hätten die Vollmacht der Bürger, um in Kooperation mit dem Rat für alles zu sorgen, was »zur Eintracht und Wohlfahrt dieser guten Stadt gereichen möge«, in der Tat eine umfassende Aufgabe.
Oberalte als Mittler zwischen Bürgern und Rat
Als Mittler zwischen den Bürgern der Hansestadt und dem Rat hatten die Oberalten Mitspracherecht bei allen wichtigen politischen und staatsrechtlichen Entscheidungen, und der Rat durfte sie bei den Verhandlungen mit der Bürgerschaft nicht übergehen. Die Veränderungen, die die Reformation mit sich brachte, hatten also in Hamburg zur Herausbildung von republikanischen Verfassungsstrukturen auf kirchlicher Grundlage geführt.