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Rund um den Glockenturm · Juni 2016

16

Gesellschaft

V. Die Leistungsbudgets (Überblick)

Soweit die Leistungsbudgets bisher pfle-

gestufenabhängig waren, wurden sie

umgestellt auf die neue Einteilung in

Pflegegrade.

Pflegebedürftige in stationären Pflege-

einrichtungen haben nach SGBXI An-

spruch auf zusätzliche Betreuung und

Aktivierung, die über die nach Art und

Schwere der Pflegebedürftigkeit nowen-

dige Versorgung hinausgeht. Bislang ist

die zusätzliche Betreuung und Aktivie-

rung in stationären Pflegeeinrichtun-

gen in §87bSGBXI lediglich als vergü-

tungsrechtliche Regelung ausgestaltet.

Danach haben stationäre Pflegeein-

richtungen Anspruch auf Vereinbarung

leistungsrechtlicher Zuschläge zur Pfle-

gevergütung, wenn bestimmte Voraus-

setzungen erfüllt sind.

VI. Der einrichtungseinheitliche

Eigenanteil

Der Einführung eines einrichtungsein-

heitlichen Eigenanteils liegt folgende

Problematik zugrunde: Während im Be-

reich der ambulanten Leistungen der

Versicherte regelmäßig selbst für eine

Höherstufung in der Pflegestufe bzw.

ab 1.1.2017 in eine höhere Eingruppie-

rung eines Pflegegrades sorgt, indem ein

entsprechender Antrag an die jeweilige

Pflegekasse gerichtet wird, hat sich in

der Praxis gezeigt, dass Bewohnerinnen

und Bewohner, bzw. insbesondere deren

Angehörige, bei einem sich erhöhenden

Pflegebedarf einen Antrag bei der Pfle-

gekasse auf Höherstufung scheuen. Dies

dürfte damit zusammenhängen, dass im

ambulanten Bereich sich der Preis für

die Leistungen der Pflegeeinrichtungen

Die neue soziale

Pflegeversicherung

Ein leistungsrechtlicher Überblick

von Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter, Hamburg

Teil 5

Pflegegrad

Pflegesachleistung

(§36SGBXI)

in € pro Monat

Pflegegeld

(§37SGB  XI)

in € pro Monat

Leistungen

nach §41SGBXI

in € pro Monat

Leistungen

nach §45bSGBXI

in € pro Monat

Verhinderungspflege

nach §39SGBXI

in € pro Jahr

Kurzzeitpflege

nach §42SGBXI

in € pro Jahr

Vollstationäre Pflege

nach §43SGBXI

in € pro Monat

1

— — — 125,–

125,–

2

689,–

316,–

689,–

125,– 1.612,– 1.612,–

770,–

3 1.298,–

545,– 1.298,–

125,– 1.612,– 1.612,– 1.262,–

4 1.612,–

728,– 1.612,–

125,– 1.612,– 1.612,– 1.775,–

5 1.995,–

901,– 1.995,–

125,– 1.612,– 1.612,– 2.005,–