

Rund um den Glockenturm · Juni 2016
16
Gesellschaft
V. Die Leistungsbudgets (Überblick)
Soweit die Leistungsbudgets bisher pfle-
gestufenabhängig waren, wurden sie
umgestellt auf die neue Einteilung in
Pflegegrade.
Pflegebedürftige in stationären Pflege-
einrichtungen haben nach SGBXI An-
spruch auf zusätzliche Betreuung und
Aktivierung, die über die nach Art und
Schwere der Pflegebedürftigkeit nowen-
dige Versorgung hinausgeht. Bislang ist
die zusätzliche Betreuung und Aktivie-
rung in stationären Pflegeeinrichtun-
gen in §87bSGBXI lediglich als vergü-
tungsrechtliche Regelung ausgestaltet.
Danach haben stationäre Pflegeein-
richtungen Anspruch auf Vereinbarung
leistungsrechtlicher Zuschläge zur Pfle-
gevergütung, wenn bestimmte Voraus-
setzungen erfüllt sind.
VI. Der einrichtungseinheitliche
Eigenanteil
Der Einführung eines einrichtungsein-
heitlichen Eigenanteils liegt folgende
Problematik zugrunde: Während im Be-
reich der ambulanten Leistungen der
Versicherte regelmäßig selbst für eine
Höherstufung in der Pflegestufe bzw.
ab 1.1.2017 in eine höhere Eingruppie-
rung eines Pflegegrades sorgt, indem ein
entsprechender Antrag an die jeweilige
Pflegekasse gerichtet wird, hat sich in
der Praxis gezeigt, dass Bewohnerinnen
und Bewohner, bzw. insbesondere deren
Angehörige, bei einem sich erhöhenden
Pflegebedarf einen Antrag bei der Pfle-
gekasse auf Höherstufung scheuen. Dies
dürfte damit zusammenhängen, dass im
ambulanten Bereich sich der Preis für
die Leistungen der Pflegeeinrichtungen
Die neue soziale
Pflegeversicherung
Ein leistungsrechtlicher Überblick
von Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter, Hamburg
Teil 5
Pflegegrad
Pflegesachleistung
(§36SGBXI)
in € pro Monat
Pflegegeld
(§37SGB XI)
in € pro Monat
Leistungen
nach §41SGBXI
in € pro Monat
Leistungen
nach §45bSGBXI
in € pro Monat
Verhinderungspflege
nach §39SGBXI
in € pro Jahr
Kurzzeitpflege
nach §42SGBXI
in € pro Jahr
Vollstationäre Pflege
nach §43SGBXI
in € pro Monat
1
— — — 125,–
125,–
2
689,–
316,–
689,–
125,– 1.612,– 1.612,–
770,–
3 1.298,–
545,– 1.298,–
125,– 1.612,– 1.612,– 1.262,–
4 1.612,–
728,– 1.612,–
125,– 1.612,– 1.612,– 1.775,–
5 1.995,–
901,– 1.995,–
125,– 1.612,– 1.612,– 2.005,–