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Rund um den Glockenturm · Juli / August 2016

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Gesellschaft

Der Pflegebedarf – so war es bisher

Der Pflegebedarf wird aktuell mit Hilfe

der Zeit ermittelt, die für die Unterstüt-

zung eines Pflegebedürftigen notwen-

dig ist. Maßstab ist dabei: Wie lange be-

nötigt eine Laienpflegekraft für die

Verrichtungen? Im Vordergrund stehen

hier zumeist die körperlichen Belange.

Die psychischen oder durch Demenz ein-

geschränkten Fähigkeiten werden nur

gering oder gar nicht berücksichtigt.

Pflegebedürftige Menschen, die eine

solche eingeschränkte Alltagskompetenz

haben, werden gesondert erfasst. Mit

Hilfe der für den Unterstützungsbedarf

ermittelten Gesamtzeit wird die betref-

fende Person in eine der drei Pflege-

stufen zugeordnet. Die Pflegestufe be-

stimmt die Höhe der Vergütung, die

Höhe der Unterstützung durch die Pfle-

geversicherung und den benötigten

Personalbedarf in der stationären Pflege.

Pflegegrade statt Pflegestufen

Die aktuell drei Pflegestufen werden ab

Januar 2017 in fünf Pflegegrade umge-

wandelt. Der neue Pflegebedürftigkeits-

begriff erfasst neben den körperlichen

auch psychische und kognitive Beein-

trächtigungen. Im Mittelpunkt steht da-

bei der Grad der Selbstständigkeit einer

Person bei der Durchführung von Aktivi-

täten und nicht mehr der Zeitaufwand

für den Hilfebedarf. Die Fähigkeiten und

Ressourcen des Betroffenen werden an-

hand von Modulen über einen umfang-

reichen Fragenkatalog ermittelt und mit

Punkten bewertet. Aus den Punktwerten

wird der Pflegegrad ermittelt. In dem

Fragenkatalog werden auch die Themen

der eingeschränkten Alltagskompetenz

berücksichtigt. Die neuen Begutachtungs-

richtlinien sollen ressourcenorientiert

auch den Bedarf an Prävention bzw.

Rehabilitation erfassen.

Bestandsschutz

Damit nicht Personen, die bereits eine

Pflegestufe haben, neu begutachtet

werden müssen, wurde ein Überleitungs-

Das Pflegestärkungsgesetz II ist die größte Pflegereform seit Einführung der Pflege-

versicherung. Sie stellt mit neuen Schwerpunkten und Entwicklungen eine Weiter-

entwicklung der sozialen Pflegeversicherung dar und hat erhebliche Auswirkun-

genauf diezukünftigeVersorgungundBetreuungvonSenioren. Indenvergangenen

Ausgaben des Glockenturms hat Prof.

Ronald Richter detailliert darüber infor-

miert. Wir möchten Ihnen an dieser

Stelle die wesentlichen Änderungen

zusammenfassen und werden Sie auch

künftig mit aktuellen Veranstaltungen

dazu auf dem Laufenden halten.

Was ist neu in der Pflege-

versicherung ab 2017?