Rund um den Glockenturm · Juli / August 2016
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Gesellschaft
Der Pflegebedarf – so war es bisher
Der Pflegebedarf wird aktuell mit Hilfe
der Zeit ermittelt, die für die Unterstüt-
zung eines Pflegebedürftigen notwen-
dig ist. Maßstab ist dabei: Wie lange be-
nötigt eine Laienpflegekraft für die
Verrichtungen? Im Vordergrund stehen
hier zumeist die körperlichen Belange.
Die psychischen oder durch Demenz ein-
geschränkten Fähigkeiten werden nur
gering oder gar nicht berücksichtigt.
Pflegebedürftige Menschen, die eine
solche eingeschränkte Alltagskompetenz
haben, werden gesondert erfasst. Mit
Hilfe der für den Unterstützungsbedarf
ermittelten Gesamtzeit wird die betref-
fende Person in eine der drei Pflege-
stufen zugeordnet. Die Pflegestufe be-
stimmt die Höhe der Vergütung, die
Höhe der Unterstützung durch die Pfle-
geversicherung und den benötigten
Personalbedarf in der stationären Pflege.
Pflegegrade statt Pflegestufen
Die aktuell drei Pflegestufen werden ab
Januar 2017 in fünf Pflegegrade umge-
wandelt. Der neue Pflegebedürftigkeits-
begriff erfasst neben den körperlichen
auch psychische und kognitive Beein-
trächtigungen. Im Mittelpunkt steht da-
bei der Grad der Selbstständigkeit einer
Person bei der Durchführung von Aktivi-
täten und nicht mehr der Zeitaufwand
für den Hilfebedarf. Die Fähigkeiten und
Ressourcen des Betroffenen werden an-
hand von Modulen über einen umfang-
reichen Fragenkatalog ermittelt und mit
Punkten bewertet. Aus den Punktwerten
wird der Pflegegrad ermittelt. In dem
Fragenkatalog werden auch die Themen
der eingeschränkten Alltagskompetenz
berücksichtigt. Die neuen Begutachtungs-
richtlinien sollen ressourcenorientiert
auch den Bedarf an Prävention bzw.
Rehabilitation erfassen.
Bestandsschutz
Damit nicht Personen, die bereits eine
Pflegestufe haben, neu begutachtet
werden müssen, wurde ein Überleitungs-
Das Pflegestärkungsgesetz II ist die größte Pflegereform seit Einführung der Pflege-
versicherung. Sie stellt mit neuen Schwerpunkten und Entwicklungen eine Weiter-
entwicklung der sozialen Pflegeversicherung dar und hat erhebliche Auswirkun-
genauf diezukünftigeVersorgungundBetreuungvonSenioren. Indenvergangenen
Ausgaben des Glockenturms hat Prof.
Ronald Richter detailliert darüber infor-
miert. Wir möchten Ihnen an dieser
Stelle die wesentlichen Änderungen
zusammenfassen und werden Sie auch
künftig mit aktuellen Veranstaltungen
dazu auf dem Laufenden halten.
Was ist neu in der Pflege-
versicherung ab 2017?