Die Pressestelle des Senats infomierte heute, dass die Träger der Pflegeeinrichtungen und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz einen Rahmenvertrag über die künftigen Personalrichtwerte unterzeichnet haben. Im Zusammenhang mit dem ab 1.1.2017 gültigen neuen Pflegestärkungsgesetz II, führen die neuen Personalrichtwerte zu einer nachhaltigen Aufstockung im Team der Rundum-Pflege. „Mit der Einigung hat es Hamburg als erstes Bundesland geschafft, die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung für eine konkrete Verbesserung der Personalsituation in Pflegeheimen zu nutzen“ erläutert Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.
Im Hospital zum Heiligen Geist wird der neue Rahmenvertrag in doppelter Hinsicht begrüßt: „Durch diese schnelle Einigung haben wir Planungssicherheit erhalten und sie ermöglicht die sehr gute Botschaft, dass wir zusätzliches Personal zum 1.1.2017 einstellen dürfen – davon profitieren alle“, so Dr. Hartmut Clausen, Vorstand des Hospitals zum Heiligen Geist. Über weitere Entwicklungen wird das Team vom Hospital zum Heiligen Geist laufend berichten und plant darüber hinaus, ab Sommer Informationsveranstaltungen für Senioren und Angehörige zu den vielschichtigen Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II.